Dr. Sabine Hellwege
Rechtsanwältin und Abogada
Lebenslauf
Rechtsanwältin & Abogada Nach 15 Jahren Lateinamerikaaufenthalt (El Salvador, Argentinien und Chile), 1984 Abitur in Santiago de Chile und Studium der Rechtswissenschaft in Santiago de Chile. 1987 Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld. 1993 erstes juristisches Staatsexamen in Hamm, Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Hamm, 1996 zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. Anschließend freie Mitarbeit in einer Osnabrücker Anwaltskanzlei und seit 1997 eigene Anwaltskanzlei. Seit 2001 Zulassung als spanische Anwältin.
Auslandsaufenthalte
* Auslandsstation in einer chilenischen Anwaltskanzlei in Santiago de Chile
* Freie Mitarbeit in einer deutschen Anwaltskanzlei in Spanien
Berufsbegleitende Tätigkeiten
* Seit 1994 allgemein vereidigte Dolmetscherin und Übersetzerin in die spanische Sprache im Landgerichtsbezirk Osnabrück
* Leitung Arbeitsgruppe Steuerrecht der deutsch-spanischen Juristenvereinigung
Promotion
* "Die Besteuerung deutsch-spanischer Erb- und Schenkungsfälle"
* Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, € 49,80
Berufliche Mitgliedschaften
* Deutsch-Lateinamerikanische Juristenvereinigung TRIANA
* Deutsch-spanische Juristenvereinigung e.V.
* Ausländischer Anwaltsverein e.V.
* AEA Asociación Europea de Abogados
* Deutscher Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtschaftlerinnen und Betriebswirtinnen) e.V.
* Osnabrücker Anwalts- und Notarverein
* Deutsche Handelskammer für Spanien
* Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland
Tätigkeitsschwerpunkte
Kooperationen
Es bestehen diverse Kooperationen zu Kolleginnen und Kollegen in anderen spanischen Städten.
Tätigkeitsschwerpunkte
Wir bieten eine umfassende Beratung
* Spanisches Immobilienrecht
* Spanisches Erb- und Erbschaftsteuerrecht
* Zwangsvollstreckung
Kauf und Verkauf von Immobilien
* Anfordern von Grundbuch- und Handelsregisterauszügen
* Vorbereitung der Verträge
* Weitere Abwicklung: Eintragung in das Grundbuch etc.
Erb- und Erbschaftsteuerrecht
* Nachfolgeplanung und Gestaltung
Veröffentlichunge
Firmengründung in Spanien
Die Kanzlei hat zusammen mit einer ebenfalls überörtlich tätigen Anwaltssozietät die STG Erste Vermögensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft SE gegründet. Es ist, soweit bekannt, die erste Europäische Aktiengesellschaft-Societas Europaea-SE, in Osnabrück und Niedersachsen.
Die SE stellt eine in grundsätzliche Fragen einheitliche Rechtsform für Kapitalgesellschaften dar. Das europäische Recht enthält wenige Vorgaben, ergänzend finden die Bestimmungen des nationalen Aktienrechts Anwendung.
Die STG Erste Vermögensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft SE entspricht dem dualistischen deutschen System mit Vorstand und Aufsichtsrat. Durch eine Satzungsänderung kann indes gegen ein monistisches Modell, wie es in vielen Ländern in der EU verwendet wird, ausgetauscht werden.
Die SE steht als Vorratsgesellschaft u.a. mittelständischen Unternehmen zur Verfügung, die bislang weder Tochtergesellschaft, Niederlassungen noch Fusionspartner in andere EU-Ländern haben.
Die SE ermöglicht, dass sich Unternehmen innerhalb der EU einheitlich organisieren können und somit die Anwendung verschiedener Rechtsordnungen vermieden werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Dr. Sabine Hellwege unter + 541 20 22 555 oder unter der email Anschrift: hellwege@hellwege.de gerne zur Verfügung.
Spanien ist nicht nur attraktives Urlaubsziel der Deutschen, sondern zunehmend auch interessant für geschäftliche Betätigung. Als Gesellschaftsformen bieten sich die spanische AG (S.A.) und die spanische GmbH (S.L.) an, wobei letztere weitaus gebräuchlicher ist, als die erste. Weniger üblich sind die sogenannten Sociedad civil, Sociedad en comandita.
Voraussetzung der Gründung einer Gesellschaft
* Auswahl der für das Unternehmen angemessenen Gesellschaftsform
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Handelsregisters
* Beleg einer Einzahlung des Stammkapitals
* (Mindeststammkapital S.L.: € 3.006,05; S.A. € 50.000,00)
* Gesellschaftsvertrag und Satzung
* Beantragung der vorläufigen Steuernummer für die Gesellschaft
* Entrichtung der Gesellschaftssteuer
* Anmeldung beim Handelsregister
* Anmeldung bei den Sozialversicherungsträger (Geschäftsführer, Mitarbeiter)
* Beantragung der endgültigen Steuernummer für die Gesellschaft
* Steuererklärung
* Anmeldung zur Gewerbesteuer
* Betriebsunfallversicherung
* Beantragung der Steuernummer für die Gesellschafter/Geschäftsführer
Die Gründungsdauer liegt derzeit zw. 2 bis 3 Monaten
Gesellschaftsverwaltung - die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch den von den Gesellschaftern bestellten Geschäftsführer besorgt. Die Geschäftsführung ist im Handelsregister eingetragen.
Die Geschäftsführung hat jährlich einen Geschäftsbericht zu verfassen, der insbesondere über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche und finanzielle Lage und evtl. Kapitalerhöhung Auskunft zu geben hat. Die Gesellschafterversammlung ist einmal jährlich durchzuführen.
Geschäftsbericht und Gesellschaftsprotokoll sind beim Handelsregister einzureichen.
Rechnungswesen
Vom Gesetz wegen wird für die Bilanz und die Erfolgsrechnung eine bestimmte minimale Gliederung verlangt. Es sind die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung zu beachten.
Betriebskosten
Die laufenden Betriebskosten hängen im wesentlichen vom Geschäftsumfang ab.
Es ist insbesondere mit folgenden Kosten zu rechnen:
Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer: dieser liegt derzeit bei € 219,00.
Buchhaltung, Einreichung der Quartals- und Jahreserklärung für Körperschafts-, Lohn- und Umsatzsteuer ca. € 1.000,00 / Jahr.
Erstellen der Buchhaltungsbücher für das Handelsregister zum 30. April eines jeden Jahres ca. € 600,00.
Erstellen der Jahresbilanz, des Gesellschafterprotokolls und der Unterlagen zur Einreichung beim Handelsregister ca. € 1.000,00.
Des weiteren ist u.U. eine Grundsteuer zu entrichten. Die Höhe dieser Gemeindesteuer hängt vom Wert der Immobilie ab.
Gründung einer SLNE
Kernpunkte des Gesetzes sind die Einführung eines elektronischen Dokumentes DUE als einzige Gründungsurkunde, die Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung sowie die zwingende Zusammensetzung der Firma der neuen Gesellschaft. Diese Firma muss sich aus dem Vor- und Nachnamen eines Gesellschafters, einem Nummercode und der Bezeichnung Sociadad Limitada Nueva Empresa bzw. SLNE zusammensetzen. Auf diese Art soll die Einmaligkeit des Namens gewährleistet werden. Hinzu kommt mehr Flexibilität beim Gesellschaftszweck und ein vereinfachtes Gründungsverfahren, das maßgeblich auf den Einsatz neuer Technologien und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Behörden, Notaren und Registern setzt.
Die Gesellschaftsgründung kann entweder auf telematischem Wege (dies allerdings bisher nur in den als Pilotregionen ausgewählten Standorten Madrid, Valencia und Murcia) oder bei persönlicher Anwesenheit erfolgen.
Steuervorteile
Über dies können die SLNEs in ihren ersten zwei Jahren von den Steuerregelungen der Reform profitieren. Es besteht die Möglichkeit, dass den neuen Unternehmen für 2 Jahre ab der Gründung die Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociadades, die bis zu 35% betragen kann), die Verkehrssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, in Höhe von 7%) gestundet werden. Ab dem dritten Jahr des Unternehmens müssen die angefallenen Steuern dann ratenweise gezahlt werden. Ziel der Stundungsmöglichkeit ist es, die Unternehmen in der Anfangsphase, in der naturgemäß noch kein oder nur geringer Gewinn erwirtschaftet wird, zu entlasten.
Erleichterte Buchführung
Die Buchführung der Gesellschaft kann anstatt wie bisher mittels Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang mittels eines einzigen Dokumentes geführt werden. Dieses einzige Buchführungsdokument muss zudem nicht in Übereinstimmung mit den traditionellen unternehmerischen Bilanzierung geführt werden, es genügt eine Auflistung der Ein- und Ausgaben.
Immobilienerwerb mittels Vermögensgesellschaft - Sociedades patrimoniales
Seit dem 1. Januar 2003 ist mit dem Artikel 75 des "Ley de Impuesto de Sociedades" eine sehr interessante steuerliche Neuregelung eingeführt worden. Diese Regelung musste eingeführt werden, da bei Residenten, die ein selbst genutzte Immobilie über einen bestimmten Zeitraum nutzen, der Veräußerungserlös steuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit liegt aber nur vor, wenn dieser Erlös (nicht der Veräußerungsgewinn) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes innerhalb Europas in eine neue selbst genutzte Immobilie reinvestiert wird.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Anerkennung als "Vermögenserhaltende Gesellschaft" zu erhalten:
1. Mehr als die Hälfte der Aktiva der Gesellschaft dürfen nicht an wirtschaftliche Aktivitäten zweckgebunden sein. Diese Aktiva verstehen sich als Beteiligungen an Gesellschaften, Börsenaktien, Obligationen, Schuldverschreibungen etc. Als wirtschaftliche Aktivitäten sind unternehmerische oder berufliche Aktivitäten zu verstehen. Da es noch keine Anwendungsrichtlinien gibt, wird es sehr wichtig sein, dass die Vermietung oder der Verkauf von Immobilien mittels dieser Gesellschaft nicht als Durchführung einer wirtschaftlichen Aktivität betrachtet wird.
2. Das mehr als 50% des Gesellschaftskapitals in direkter oder indirekter Form zehn oder weniger Gesellschaftern gehören.
Vorteile:
Der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie, die als Aktiva in der Gesellschaft vorhanden ist, wird zum privilegierten Steuersatz von 15% besteuert. Voraussetzung ist, dass zwischen Erwerb und Veräußerung ein Jahr verstrichen ist. Wenn die Immobilie als Privatperson gekauft und verkauft wird, gilt für alle nicht ansässigen Personen ein Steuersatz von 35% (fünfunddreißig Prozent).
Im Falle der Übertragung der Immobilie als Privatperson, die nicht ansässig ist, gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Einbehalt von 5% (fünf Prozent) vom beurkundeten Kaufpreis. Dieser Einbehalt greift bei der "Vermögenserhaltenden S.L." nicht.
Weitere Möglichkeiten, um in Spanien geschäftlich tätig zu werden:
* Gründung einer unselbstständigen Niederlassung
* Gründung einer selbstständigen Tochtergesellschaft
* Repräsentanz
* Einsetzen von Handelsvertretern
Die Kanzlei berät seit Jahren überwiegend deutsche Mandanten auf folgenden Rechtsgebieten:
* Gründung von spanischen Gesellschaften und hiermit verbundene fortlaufende Beratung
* Beratung und Begleitung bei Erwerb von Immobilien
* Nachlassabwicklung und Nachlassgestaltung
* Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, Zwangsvollstreckung in Deutschland und in Spanien.
Die Anwaltskanzlei unterhält zwei Büros und kooperiert mit mehreren Kolleginnen und Kollegen in diversen spanischen Städten.

